Das Wirken des DRK fußt auf dem Grundgedanken der Menschlichkeit. Doch um diesen Gedanken in einer großen Organisation umzusetzen, bedarf es eines einheitlichen Selbstverständnisses sowie klarer Ziele und Prinzipien. Erfahren Sie in diesem Menüpunkt mehr über die Leitlinien des Deutschen Roten Kreuzes sowie seine Grundsätze, wie sie von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 für die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung proklamiert wurden.
Auftrag: Ziele, Aufgaben und Selbstverständnis des DRK
Wie sich das DRK weiterentwickeln will und in Zukunft ausrichtet, lesen Sie in der DRK-Strategie. Auf Grundlage der Genfer Abkommen, die die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat, wurde das Deutsche Rote Kreuz von der Bundesregierung zur Nationalen Hilfsgesellschaft ernannt. Aus dieser besonderen Stellung ergeben sich spezielle Aufgaben für die Organisation, die im DRK-Gesetz nachzulesen sind.
Das Humanitäre Völkerrecht
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.