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Schnelleinsatzgruppe Betreuung

Die Schnell-Einsatz-Gruppe Betreuung betreut und versorgt hilfebedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern, sichert die sozialen Belange der Betroffenen während der einzelnen Betreuungsphasen und führt Maßnahmen der Basisnotfallnachsorge durch. Sie sorgt für einfachste Verpflegung im Rahmen des SEG Einsatzes, unterstützt bei der Verteilung von Verpflegung und organisiert die vorläufige, vorübergehende Unterbringung von Betroffenen. Dabei wird sie von weiteren logistischen Teileinheiten des Hilfeleistungskonzeptes unterstützt und greift auf Mittel und Materialien zurück, welche sie zur Bewältigung Ihres Auftrages zur Verfügung gestellt bekommt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Aufgaben bei den Hilfsmaßnahmen anderer Fachdienste mit, insbesondere im BereichCBRN-(E) an der Personendekontamination, der sogenannten DEKON-P mit.

Die Personalstärke und die Ausstattung der Schnell-Einsatz-Gruppe Betreuung sind so ausgelegt, dass sie bis zu 200 unverletzt Betroffene versorgen kann.

Die Schnell-Einsatz-Gruppe Betreuung wird als Taktische Einheit des Betreuungsdienstes von einem SEG-Führer geleitet. Er führt im Rahmen der Auftragstaktik und ist der Sanitäts-Einsatzleitung unterstellt.

Die Schnell-Einsatz-Gruppe Betreuung kann als komplette Taktische Einheit oder einzeln voneinander getrennt alarmiert werden. Der 2. Betreuungstrupp kann ggf. auch nur zusätzlich als „Materialreserve“ alarmiert werden.

Anlässe für Betreuungseinsätze 

  • Verkehrsunfälle
  • Brandunglücke
  • Staubildung
  • Evakuierungen
  • Überschwemmungen
  • Großveranstaltungen
  • Hilfe für Flüchtlinge
  • Katastrophen

Die genannten Ereignisse bewirken oftmals, dass sich die davon betroffenen nicht mehr in dem sonst gewohnten Maße selbst versorgen können. Um das Ausmaß der ggf. erforderlich werdenden Hilfeleistung erkennen zu können, muss zunächst einmal die aktuelle Situation der Betroffenen festgestellt werden.

Aufgaben des Betreuungsdienstes 

  • auffangen, sammeln, leiten
  • betreuen, aufklären, beruhigen
  • Unterbringung
  • Kleidung bereitstellen und anbieten
  • registrieren (Erst- und Unterkunftsregistrierung)
  • Familienkontakte ermöglichen
  • Hygieneartikel ausgeben
  • Weiterreise organisieren
  • Transporte begleiten
  • Beratung

Phasen des Betreuungseinsatzes

Soforthilfe (Auffangphase)

Die Soforthilfe findet innerhalb der ersten 12 – 24 Stunden nach einem bzw. während eines Schadenereignisses statt. Hierbei können nur die notwendigsten physiologischen Bedürfnisse der Betroffenen erfüllt werden.

Zu den Aufgaben der Soforthilfe gehört es, die betroffenen Personen zu sammeln, an einer Stelle zusammen zu führen, Bedürfnisse der Betroffenen festzustellen und erkannte Probleme zu lösen. Die Betreuungsgruppe verfügt über das hierzu nötige Material. 

Soforthilfe ist z.B. die Räumung einer Gefahrenzone. Dabei werden Anlaufstellen und Sammelplätze in Betrieb genommen. In geringem Umfang wird Transportbegleitung notwendig sein. 

Der Betreuungsdienst arbeitet in der Soforthilfe nach Standards, die nicht der optimierten Individualhilfe dienen können, sondern möglichst vielen Personen gleichmäßig Versorgung bringen sollen. 

Für die Aufgaben der „Psychischen Ersten Hilfe“ arbeiten die Einsatzkräfte des Betreuungsdienstes mit speziell ausgebildeten Kräften der Krisenintervention/Notfallseelsorge zusammen.

Übergangshilfe (Durchgangsphase)

Die Übergangshilfe dient der längerfristigen Unterbringung und Versorgung Betroffener insbesondere nach Evakuierungen. Bei der Übergangshilfe sind möglichst Standards anzusetzen, die sich einer üblichen Lebensführung annähern. Bei ihrer möglichen Dauer von Tagen und Wochen stellt sich die Notwendigkeit, Betroffene ihren Bedürfnissen entsprechend unterzubringen und zu versorgen. 

Bei einer Evakuierung, die länger als einen Tag andauert, ist immer Übergangshilfe erforderlich. Evakuierungen muss daher immer eine entsprechende Planung zu Grunde liegen. Kräfte des Betreuungsdienstes sind dabei in einen strengen Ablauf eingebunden. 

Einrichtungen der Übergangshilfe sind insbesondere Notunterkünfte. Diese werden dabei - im Gegensatz zur Soforthilfe — nicht schon während ihres Aufbaus in Betrieb genommen, sondern erst nach ihrer Fertigstellung. Dabei werden auch in der Übergangshilfe Anlaufstellen und Sammelplätze genutzt, um den Strom der Betroffenen bis hin zur Notunterkunft zu kanalisieren. 

Auch aus der Soforthilfe heraus kann es erforderlich werden, Betroffene, die z.B. nicht in ihre Wohnungen zurückkehren oder bei Freunden und Verwandten unterkommen können, vom Sammelplatz aus zu einer Notunterkunft weiterzuleiten. Die Soforthilfe geht für diese Betroffenen somit in die Übergangshilfe, in Form der provisorischen Unterbringung, über. Auch ein Sammelplatz kann zur Notunterkunft erweitert und ausgebaut werden. Dabei verliert er dann die Funktion des Sammelplatzes; an die Soforthilfe schließen sich Maßnahmen der Übergangshilfe an. 

Ist eine Unterbringung aufgrund der Lage langfristig vorher für Betroffene und Einsatzleitung planbar - z.B. bei Evakuierungen -, kann der Weg von der Anlaufstelle direkt in die Unterkunft erfolgen. Der Betrieb eines Sammelplatzes erübrigt sich dann. Der Ablauf liegt vor Beginn der Maßnahmen fest und ist sowohl Betroffenen wie Einsatzkräften vorab bekannt. 

Bei großen Wegstrecken zwischen den einzelnen Stationen sind oft Sammeltransporte zu organisieren und zu begleiten.

Wiederaufbauhilfe (Endphase)

Die dritte Phase eines Betreuungseinsatzes ist die Wiederaufbauhilfe. Diese ist in der Regel kein Tätigkeitsfeld für die Schnelleinsatzgruppe. Hierbei werden vielmehr Kräfte der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und somit auch des Roten Kreuzes im Rahmen der Notfallnachsorge, insbesondere aber der professionellen Sozialarbeit in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden tätig. Die Aufgabe besteht hier im Betreuen von Menschen, die nicht von ihrem sozialen Umfeld versorgt sind. Die Betroffenen sind dabei zu begleiten und zu beraten, das soziale Netz ist zu aktivieren und Hilfsangebote sind zu vermitteln.

Zur Wiederaufbauhilfe zählt auch die Vermittlung und Bereitstellung finanzieller und materieller Hilfe zur Wiederherstellung normaler Lebensverhältnisse. Hierzu können Spenden- und Hilfsaktionen, Arbeitseinsätze und die Hilfe bei der Beantragung und Abwicklung staatlicher und nichtstaatlicher Hilfen gehören.

Ziel des Betreuungseinsatzes

Ziel des Betreuungseinsatzes ist es,

  • unverletzte Betroffene des Schadensereignisses
  • bereits medizinisch versorgte Verletzte nach Abschluss der medizinischen Versorgung

zu betreuen, mit Verpflegung und evtl. notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen und ggf. unterzubringen, bis diese wieder aus eigener Kraft in der Lage sind, ihre Lebenssituation zu beherrschen und zu gestalten. Neben der Sicherstellung der materiellen Lebensgrundlagen (Verpflegung, Unterkunft) gehört zur Betreuung insbesondere auch die seelisch-psychische Betreuung („Psychische Erste Hilfe“), durch in Basisnotfallnachsorge geschulte Helfer des Betreuungsdienstes ggf. in Zusammenarbeit mit dem Kriseninterventionsdienst und der Notfallseelsorge.

Leitsatz 

Der Betreuungsdienst ist der Fachdienst im Bayerischen Roten Kreuz, der die verschiedensten Talente und Interessen unserer Helfer fordert. Hier geht es nicht um "Blut und Blaulicht" um "Leben und Tod". Hier geht es darum, in jeder Situation für Betroffene da zu sein. Sie zu verpflegen, unterzubringen, zu betreuen. Hier geht es um den Menschen, im Gesamten mit seinen ureigensten Bedürfnissen. Für mich ist jeder Betreuungseinsatz eine Bestätigung für mein Engagement im Betreuungsdienst.

(Christa Glaser, berufenes Mitglied Lehrgruppe Feldköche)

Text mit freundlicher Genehmigung der BRK-Bereitschaft Geretsried