Betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Menschen
Ansprechpartner
Herr
Michael Urbas
Bereichsleiter
Tel: 0931 / 413080
Kontaktformular
richtet sich an Frauen und Männer ab 18 Jahren
- die in psychiatrischer Behandlung sind oder waren
- die sich aufgrund ihrer psychischen Situation verunsichert, bedroht oder verwirrt fühlen
- die nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik oder einer Rehabilitationseinrichtung Schritte in die Selbständigkeit machen möchten
- die ihre momentane Situation als kontaktarm, einengend oder krankmachend empfinden
und dafür ein individuelles Unterstützungsangebot brauchen und wünschen.
Betreutes Wohnen heißt Unterstützung in Fragen:
- des Wohnens
- der Arbeit/Tagesstruktur
- der Freizeit
- der psychischen Gesundheit
- Kontakte
Betreutes Wohnen bedeutet konkret:
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Individuelle Unterstützungsangebote, die auf dem Hintergrund eines gemeinsam erarbeiteten Hilfeplans in einer Betreuungsvereinbarung beschrieben werden.
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Regelmäßige Einzel – und gegebenenfalls Gruppengespräche
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Praktische Unterstützung (z.B. bei Behördengängen Regelung finanzieller Angelegenheiten, bei der Suche nach einer Beschäftigung oder REHA – Maßnahme).
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Gemeinsame Planung und Gestaltung von Freizeit.
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Bei Bedarf gemeinsame Erarbeitung einer sinnvollen, den individuellen Voraussetzungen angemessenen Tagesstruktur und Hilfestellung bei der Erschließung von Möglichkeiten.
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Erschließung von weiterführenden, ergänzenden Hilfen
Ziele des Betreuten Wohnens sind:
- eigenverantwortliche Gestaltung des persönlichen Lebensraumes
- Aufbau von Kontakten zu anderen Menschen
- Aufbau der Fähigkeit bestehende Beziehungen aufrecht zu erhalten und den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend zu gestalten
- Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen des Alltags (z.B: Selbstversorgung, Umgang mit Geld, Regelung persönlicher Angelegenheiten)
- Stärkung der Konfliktfähigkeit
- Umgang mit der psychischen Beeinträchtigung
- Stärkung der Fähigkeit mit Krisensituationen angemessen umzugehen
- Selbstvertrauen in eigene Stärken (zurück-) gewinnen.
Wohnformen:
Verschieden große Wohngemeinschaften in vom BRK angemieteten Wohnungen.
Einzelwohnen in der eigenen Wohnung (auch Wohngemeinschaft möglich).
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt in Anlehnung an SGB XII über den jeweils zuständigen Kostenträger. Kosten für Lebensunterhalt und Miete bringen die Klienten selbst auf.