Herz-Lungen-Wiederbelebung
Bei bewusstlosen Personen besteht immer die Gefahr eines Kreislaufstillstandes. Deshalb muss schnellstmöglich gehandelt werden.
Beachten Sie: Für Säuglinge und Kinder gelten besondere Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen.
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- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.
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